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  • 21.05.2019 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 18 Abs 3 · IV R 18/17

    Mitunternehmer, Veräußerungsgewinn, Gewerbesteuer, Abzugsverbot, Umwandlung, Veräußerungskosten

    Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr

    Ist die im Rahmen des Verkaufs eines Mitunternehmeranteils nach § 18 Abs. 3 UmwStG entstandene und vom Veräußerer getragene Gewerbesteuer bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG ungeachtet des mit dem UntStRefG 2008 in § 4 Abs. 5b EStG normierten Abzugsverbots auch in nach dem 31. Dezember 2007 endenden Erhebungszeiträumen als Veräußerungskosten abzugsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 18/17

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 16.11.2017 1 K 1441/15

    Normen: UmwStG § 18 Abs 3, EStG § 4 Abs 5b, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 07.03.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung