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  • 22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 Abs 1 S 1 Alt 1 · I R 76/17

    Haftung, Lohnsteuer, Arbeitgeber, Geschäftsführer, Abfindung, Besteuerungsrecht, Doppelbesteuerung

    Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr

    Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer - GmbH-Geschäftsführerin als bevollmächtigte Vertreterin i.S. des Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen - Besteuerungsrecht bei Abfindungszahlungen1. Ist die Geschäftsführerin einer deutschen GmbH als bevollmächtigte Vertreterin i. S. des Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen anzusehen?2. Richtet sich die Besteuerung der nach der Freistellung bezogenen Vergütung nach Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen? Endet der erforderliche Zusammenhang nach Art. 16 DBA-Polen mit dem Ende der gesellschaftsrechtlichen Stellung als Geschäftsführerin durch Freistellung oder Löschung im Handelsregister? Stellt die Freistellung lediglich eine interne Maßnahme dar, die die Stellung als Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt?3. Richtet sich auch die Besteuerung der Abfindungszahlungen nach Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 76/17

    Normen: AO § 191 Abs 1 S 1 Alt 1, EStG § 39b Abs 6, EStG § 42d Abs 1 Nr 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst c, GmbHG § 35, GmbHG § 38 Abs 1, DBA POL Art 3 Abs 2, DBA POL Art 15, DBA POL Art 16 Abs 1, DBA POL Art 16 Abs 2

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 30.09.2020

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger