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  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 28/17

    Betriebsausgabe, Sponsoring, Darlehenszinsen, Veranlassungszusammenhang, Abzugsverbot

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr

    Sind Aufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis für Sponsoring und in diesem Zusammenhang stehende Darlehenszinsen wegen fehlender beachtlicher Werbewirksamkeit und der relativen Höhe der Sponsoring-Aufwendungen dem Grunde nach nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen? Unterliegen die Aufwendungen im Falle der Anerkennung als Betriebsausgaben dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 28/17

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7

    Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger