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  • 19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c · III R 66/05

    Kindergeld, Ausbildung, Nachweis, Verwaltungsakt, Bekanntgabe

    Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz: Gehört zur Ausbildungswilligkeit, dass ein Kind dies laufend, zumindest aber monatlich gegenüber der Berufsberatung kundtut? Muss die Behörde diese Nachfragen des Ausbildungsplatzsuchenden dokumentieren? Handelt es sich bei der Streichung aus der Bewerberkartei bei der Berufsberatung um einen Verwaltungsakt, der förmlich bekannt zu geben ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 66/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.9.2005 10 K 5182/04 EFG 2006, 66

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, SGB 3 § 38 Abs 2, SGB 10 § 31 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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