21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 1 · V R 6/18
Ermäßigter Steuersatz, Heizung, Holz
Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr
Sind die von der Klägerin produzierten und gelieferten Holzhackschnitzel gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 6/18
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde