21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 9 · V R 70/17
Verein, Gemeinnützigkeit, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Werbung
Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr
Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützige Vereine - Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO
Ist § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO dahingehend auszulegen, dass die Norm auch auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbezwecke während einer Versammlung, eines Kongresses oder einer vergleichbaren Veranstaltung anzuwenden ist, sofern es sich bei der Veranstaltung um einen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO handelt und das Entgelt f ür die Ausstellungsflächenüberlassung untrennbar mit der Veranstaltung verbunden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 70/17
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 05.09.2017 6 K 2010/16 K,G 2017, 1725
Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 64 Abs 6 Nr 1, AO § 64 Abs 1, AO § 65
Erledigt durch: Urteil vom 26.06.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung