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  • 21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 9 · V R 70/17

    Verein, Gemeinnützigkeit, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Werbung

    Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr

    Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützige Vereine - Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO
    Ist § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO dahingehend auszulegen, dass die Norm auch auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbezwecke während einer Versammlung, eines Kongresses oder einer vergleichbaren Veranstaltung anzuwenden ist, sofern es sich bei der Veranstaltung um einen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO handelt und das Entgelt für die Ausstellungsflächenüberlassung untrennbar mit der Veranstaltung verbunden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 70/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 05.09.2017 6 K 2010/16 K,G 2017, 1725

    Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 64 Abs 6 Nr 1, AO § 64 Abs 1, AO § 65

    Erledigt durch: Urteil vom 26.06.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung