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  • 21.06.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 4 · V R 43/17

    Vorsteuerabzug, Aufteilung, Privatnutzung, Gemischtgenutztes Grundstück, Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode

    Letzte Änderung: 21. Juni 2019, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr

    Wie sind die Außenstellplätze bei einem gemischtgenutzten Grundstück in die Ermittlung der abziehbaren und der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge einzubeziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 43/17

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 13.12.2016 6 K 460/16 EFG 2018, 1318

    Normen: UStG § 15 Abs 4

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 27.03.2019

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger