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  • 21.05.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 2/18

    Kindergeld, Berufsausbildung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr

    Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin:Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Bankkauffrau anschließende Fortbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 2/18

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 14.12.2017 3 K 2536/17 Kg

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2018, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger