21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 14 Abs 1 S 2 · II R 42/17
Schenkungsteuer, Vorschenkung, Billigkeitsgründe, Abweichende Steuerfestsetzung
Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr
Vorschenkung - Rechtsprechungsänderung - Sachliche Unbilligkeit:Ist der Tatbestand der sachlichen Unbilligkeit im Rahmen der Anwendung des § 14 Abs. 1 ErbStG erfüllt, wenn sich die Steuerfestsetzung für einen Vorerwerb infolge einer Rechtsprechungsänderung im Nachhinein als unzutreffend erweist und daher nicht die tatsächlich festgesetzte, sondern die aufgrund der Rechtsprechungsänderung niedrigere Steuer aus dem Vorerwerb angerechnet wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 42/17
Normen: ErbStG § 14 Abs 1 S 2, ErbStG § 14 Abs 1 S 3, AO § 163
Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger