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  • 21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 14 Abs 1 S 2 · II R 42/17

    Schenkungsteuer, Vorschenkung, Billigkeitsgründe, Abweichende Steuerfestsetzung

    Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr

    Vorschenkung - Rechtsprechungsänderung - Sachliche Unbilligkeit:Ist der Tatbestand der sachlichen Unbilligkeit im Rahmen der Anwendung des § 14 Abs. 1 ErbStG erfüllt, wenn sich die Steuerfestsetzung für einen Vorerwerb infolge einer Rechtsprechungsänderung im Nachhinein als unzutreffend erweist und daher nicht die tatsächlich festgesetzte, sondern die aufgrund der Rechtsprechungsänderung niedrigere Steuer aus dem Vorerwerb angerechnet wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 42/17

    Normen: ErbStG § 14 Abs 1 S 2, ErbStG § 14 Abs 1 S 3, AO § 163

    Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger