21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · DBA FRA Art 13 Abs 1 · I R 66/17
Besteuerungsrecht, Arbeitnehmer, Dienstreise
Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2018, 13:00 Uhr
Besteuerungsrecht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines im Inland wohnenden Arbeitnehmers, der auf Anweisung seines inländischen Arbeitgebers seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit überwiegend im Inland, aber teilweise auch auf Dienstreisen nach Frankreich und in Drittstaaten ausübt
Übt ein im Inland wohnender Arbeitnehmer seine dem inländischen Arbeitgeber geschuldete Tätigkeit überwiegend im Inland aus, rühren dann auch die vom inländischen Arbeitgeber gezahlten und auf Dienstreisen nach Frankreich und in Drittstaaten entfallenden Lohnanteile aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit her (Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich)? Steht aufgrund des kausalen Zusammenhangs ("Anlasszusammenhang") zwischen dem Arbeitsverhältnis und der Gehaltszahlung auch insoweit der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht zu?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 66/17
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 10.01.2017 13 K 10148/15
Normen: DBA FRA Art 13 Abs 1, DBA FRA Art 18, EStG § 19
Erledigt durch: Urteil vom 16.01.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger