21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 · X R 38/17
Notwendiges Betriebsvermögen, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Privatvermögen, Aktivierung, Irrtum, Anteil, Beteiligung, Entnahmegewinn, Gutachten
Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr
Begründet die bloße bilanzielle Fortführung einer von einem Betriebsprüfer vorgenommenen (irrtümlichen) Aktivierung eines Wirtschaftsguts gewillkürtes Betriebsvermögen (gebotene Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617)?Haben die Dauer der betrieblichen Förderung, das Vorhandensein eines eigenen Geschäftsbetriebs und die Intention beim Beteiligungserwerb Einfluss auf eine zunächst im Privatvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens (und ggf. inwieweit)?Steht einem Gericht die Befugnis zu, für die Ermittlung eines Entnahmewertes von einem Gutachten abzuweichen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 38/17
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 25.07.2017 1 K 1266/15 EFG 2018, 649
Normen: EStG § 15, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 5, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.06.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger