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  • 23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 22/17

    Zinsanteil, Ausgleichszahlung, Pflichtteilsverzicht, Grundschuld

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2018, 18:15 Uhr

    Enthält eine einmalige Ausgleichszahlung, die auf einen geschlossenen Pflichtteilsverzichtsvertrag zurückzuführen ist, wonach auf die Auszahlung des zustehenden Betrags zum vereinbarten Termin gegen Eintragung einer Grundschuld zzgl. Zinsen im Grundbuch verzichtet wird und die Auszahlung des Betrags zuzüglich Zinsen erst nach dem Ableben des letztversterbenden Erblassers erfolgen soll, einen steuerpflichtigen Zinsanteil?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 22/17

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 32d Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 06.08.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung