30.09.2009 · Erledigtes Verfahren · DBA USA Art 15 Abs 2 · I R 1/06
Doppelbesteuerungsabkommen, Freistellung, Arbeitslohn, Geschäftsleitung
Letzte Änderung: 30. September 2009, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Liegen die Voraussetzungen für eine Freistellung des auf die Tätigkeit in den USA entfallenden Arbeitslohnes gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-USA nicht mehr vor, wenn eine amerikanische Tochtergesellschaft ihre Geschäftsleitung nach Deutschland verlegt und sie (deshalb) ab diesem Zeitpunkt als inländische Arbeitgeberin zu führen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 1/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 7.12.2005 1 K 4038/03 EFG 2006, 397
Normen: DBA USA Art 15 Abs 2, DBA USA Art 4
Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger