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  • 30.09.2009 · Erledigtes Verfahren · DBA USA Art 15 Abs 2 · I R 1/06

    Doppelbesteuerungsabkommen, Freistellung, Arbeitslohn, Geschäftsleitung

    Letzte Änderung: 30. September 2009, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Liegen die Voraussetzungen für eine Freistellung des auf die Tätigkeit in den USA entfallenden Arbeitslohnes gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-USA nicht mehr vor, wenn eine amerikanische Tochtergesellschaft ihre Geschäftsleitung nach Deutschland verlegt und sie (deshalb) ab diesem Zeitpunkt als inländische Arbeitgeberin zu führen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 1/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 7.12.2005 1 K 4038/03 EFG 2006, 397

    Normen: DBA USA Art 15 Abs 2, DBA USA Art 4

    Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger