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  • 19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 355 Abs 1 · XI R 51/17

    Einspruch, Wirksamkeit, Vertretungsmangel, Insolvenz

    Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr

    Wirksamkeit eines Einspruchs - VertretungsmangelLiegt ein wirksamer Einspruch vor, wenn dieser nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Liquidator einer Kapitalgesellschaft mit mündlicher Vollmacht des Insolvenzverwalters eingelegt wurde? Kann dem Liquidator nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nachträglich Vertretungsvollmacht erteilt und die Einspruchseinlegung rückwirkend genehmigt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 51/17

    Normen: AO § 355 Abs 1, AO § 365 Abs 1, AO § 79 Abs 1 Nr 3, InsO § 80 Abs 1, InsO § 81 Abs 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, BGB § 185 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger