19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · VIII R 25/17
Erlass, Nachzahlungszinsen, Sachliche Billigkeit, Zinssatz
Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? Ist beim Erlass einer Steuernachzahlung auch zu berücksichtigen, ob der Schaden durch eine Amtspflichtverletzung wegen überlanger Verfahrens-/Bearbeitungsdauer gemindert oder sogar wieder gut gemacht werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 25/17
Normen: AO § 227, AO § 233a, AO § 238, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 03.12.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger