Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · VIII R 25/17

    Erlass, Nachzahlungszinsen, Sachliche Billigkeit, Zinssatz

    Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr

    Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? Ist beim Erlass einer Steuernachzahlung auch zu berücksichtigen, ob der Schaden durch eine Amtspflichtverletzung wegen überlanger Verfahrens-/Bearbeitungsdauer gemindert oder sogar wieder gut gemacht werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 25/17

    Normen: AO § 227, AO § 233a, AO § 238, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 03.12.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger