22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 49/17
Land- und Forstwirtschaft, Billigkeitsmaßnahme, Aktivierung, Feldinventar, Bindungswirkung, Treu und Glauben
Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Stellt die einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid zugrunde liegende Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt? Kann die Genehmigung der Nichtaktivierung versagt werden, weil die bestandskräftige Billigkeitsmaßnahme, mit der auch der Übergang von der bisherigen Aktivierung zur Nichtaktivierung genehmigt wurde, evtl. rechtswidrig war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 49/17
Normen: EStG § 13, EStG § 4, EStR R 14 Abs 2 S 3, AO § 163, HGB § 252
Erledigt durch: Urteil vom 16.01.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger