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  • 22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 49/17

    Land- und Forstwirtschaft, Billigkeitsmaßnahme, Aktivierung, Feldinventar, Bindungswirkung, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr

    Stellt die einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid zugrunde liegende Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt? Kann die Genehmigung der Nichtaktivierung versagt werden, weil die bestandskräftige Billigkeitsmaßnahme, mit der auch der Übergang von der bisherigen Aktivierung zur Nichtaktivierung genehmigt wurde, evtl. rechtswidrig war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 49/17

    Normen: EStG § 13, EStG § 4, EStR R 14 Abs 2 S 3, AO § 163, HGB § 252

    Erledigt durch: Urteil vom 16.01.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger