20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 34/17
Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit, Vermietung, Betriebsvorrichtung, Geringfügigkeit
Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr
Ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen im Streitfall ausgeschlossen, da neben Grundbesitz auch die Bodenbefestigung im Bereich einer Tankstelle, eine Rohrpostanlage und Teile einer Küchenausstattung überlassen wurden und es sich hierbei um Betriebsvorrichtungen handelt? Verstößt bereits eine marginale Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen gegen das Ausschließlichkeitsgebot?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 34/17
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, BewG § 68 Abs 1 Nr 1, BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2, BGB § 94
Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger