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  • 20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 34/17

    Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit, Vermietung, Betriebsvorrichtung, Geringfügigkeit

    Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr

    Ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen im Streitfall ausgeschlossen, da neben Grundbesitz auch die Bodenbefestigung im Bereich einer Tankstelle, eine Rohrpostanlage und Teile einer Küchenausstattung überlassen wurden und es sich hierbei um Betriebsvorrichtungen handelt? Verstößt bereits eine marginale Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen gegen das Ausschließlichkeitsgebot?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 34/17

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, BewG § 68 Abs 1 Nr 1, BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2, BGB § 94

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger