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  • 20.05.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3 · II R 41/17

    Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Grabpflege

    Letzte Änderung: 20. Mai 2020, 17:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr

    Ererbtes Schuldverhältnis (fremde Grabpflege) als Nachlassverbindlichkeit:In welchem Umfang sind Kosten für die Grabpflege als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen, wenn es sich nicht um Kosten für die Beisetzung des Erblassers, sondern um ein ererbtes Schuldverhältnis handelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 41/17

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2020, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger