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  • 22.07.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 28/17

    Vorsteuerabzug, Unentgeltliche Wertabgabe, Gemeinde

    Letzte Änderung: 22. Juli 2019, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße:Tätigt ein Unternehmer, der aufgrund eines Vertrages mit dem Träger der Straßenbaulast wegen eines besonderen durch seinen Betrieb begründeten Verkehrsbedürfnisses eine bestehende öffentliche Straße über den einem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand hinaus für seine betrieblichen Anforderungen aufwendiger ausbaut, eine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG an den Träger der Straßenbaulast und ist deshalb nicht zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Aufwendungen für den Straßenbau berechtigt?
    Das Verfahren ist durch Beschluss vom 13. März 2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-528/19 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 28/17

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 15.12.2016 1 K 2213/13

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3

    Erledigt durch: Beschluss vom 13.03.2019 (Vorlage an EuGH), Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger