Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VIII R 11/17

    Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Zugang

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr

    Stellt ein im Keller des privaten Wohnhauses einer Ärztin eingerichteter Notbehandlungsraum einen betriebsstättenähnlichen Raum (Notfallpraxis) dar, wenn er nur über den Eingangsbereich des Hauses und einen Teil des Flures im Erdgeschoss zu erreichen ist, oder handelt es sich in diesem Fall um ein häusliches Arbeitszimmer?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 11/17

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 4 Abs 4, AO § 12

    Erledigt durch: Urteil vom 29.01.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger