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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 S 3 · VIII R 14/06

    Anwartschaft, Wesentliche Beteiligung

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Entstehung eines dinglichen Anwartschaftsrechts auf eine wesentliche Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG durch eine Call-Option, mit der ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter dem Mehrheitsgesellschafter die Abtretung seines Geschäftsanteils anbietet mit der Folge der Versteuerung des aus der Veräußerung der Call-Option erzielten Gewinns nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ?

    Setzt der Anwartschaftsbegriff des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG voraus, dass sich der Anspruch gegen die Gesellschaft und nicht gegen die Gesellschafter richtet ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 14/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 15.2.2006 2 K 2393/02 EFG 2006, 1056

    Normen: EStG § 17 Abs 1 S 3, EStG § 17 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger