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  • 21.01.2019 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 14 Buchst a · V R 37/17

    Heilbehandlung, Arzt, Steuerfreiheit, Veranstalter

    Letzte Änderung: 21. Januar 2019, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2017, 15:45 Uhr

    1. Sind Umsätze eines Arztes aus der notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Arzt gegenüber dem Veranstalter als Leistungsempfänger nur seine Anwesenheit und Einsatzbereitschaft schuldet und er sich durch seine Anwesenheit für potenzielle Heilbehandlungen erst zur Verfügung stellt?

    2. Kann die Anwesenheit des Arztes bzw. dessen "Warten auf einen notfallmedizinischen Einsatz" bei Veranstaltungen als Nebenleistung zu einer Hauptleistung "ärztliche Heilbehandlung" qualifiziert werden?

    3. Kann eine ärztliche Heilbehandlung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann vorliegen, wenn es dem Arzt obliegt, die herzkranken Teilnehmer einer Sportveranstaltung und deren Blutwerte und Vitalwerte permanent medizinisch zu überwachen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 37/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 03.07.2017 9 K 1147/16

    Normen: UStG § 4 Nr 14 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c

    Erledigt durch: Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 02.08.2018, durcherkennen

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger