19.09.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG 1997 § 18 Abs 3 · VIII R 79/05
Anteilsveräußerung, Bürogebäude, Wesentliche Betriebsgrundlage, Sonderbetriebsvermögen, Freiberufler
Letzte Änderung: 19. September 2008, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Liegt eine steuerbegünstigte Teilanteilsveräußerung (Streitjahre 1996 und 1997) an einer Freiberufler-Sozietät auch dann vor, wenn der Veräußerer nicht entsprechend der Quote des veräußerten Mitunternehmeranteils eine identische Quote an der in seinem Sonderbetriebsvermögen befindlichen Büroetage, die von der Sozietät als Büro genutzt wird, parallel mitveräußert hat? Besteht für den Fall, dass die Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen ist, aufgrund einer Verschärfung der Rechtsprechung hinsichtlich der Behandlung von Gebäuden im Rahmen wesentlicher Betriebsgrundlagen ein Vertrauensschutz?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 79/05
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.6.2005 17 K 794/03 F EFG 2005, 1436
Normen: EStG 1997 § 18 Abs 3, EStG 1997 § 16, EStG 1997 § 34
Erledigt durch: Urteil vom 10.06.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger