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  • 21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 7 S 1 · II R 34/17

    Schenkungsteuer, Geschäftsanteil, Treuhänder

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr

    Steuerbarkeit der Geschäftsanteilsübertragung auf einen Pooltreuhänder nach § 7 Abs. 7 ErbStG ohne Übergang von Vermögenssubstanz:Stellt der Erwerb eines Geschäftsanteils zum Nennbetrag durch einen sog. Pooltreuhänder, der den erworbenen Geschäftsanteil treuhänderisch bis zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters zu halten hatte, einen Vorgang dar, der Schenkungsteuer auslöst?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 34/17

    Normen: ErbStG § 7 Abs 7 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung