21.10.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 7 S 1 · II R 34/17
Schenkungsteuer, Geschäftsanteil, Treuhänder
Letzte Änderung: 21. Oktober 2020, 17:00 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr
Steuerbarkeit der Geschäftsanteilsübertragung auf einen Pooltreuhänder nach § 7 Abs. 7 ErbStG ohne Übergang von Vermögenssubstanz:Stellt der Erwerb eines Geschäftsanteils zum Nennbetrag durch einen sog. Pooltreuhänder, der den erworbenen Geschäftsanteil treuhänderisch bis zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters zu halten hatte, einen Vorgang dar, der Schenkungsteuer auslöst?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 34/17
Normen: ErbStG § 7 Abs 7 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung