23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8 · II R 32/17
Schenkungsteuer, Stiftung, Familienstiftung, Freibetrag, Steuerklasse
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr
Familienstiftung - Freibetrag und Steuerklasse des ?entferntest Berechtigten?(ErbStG in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung):Ist für die Bestimmung des Freibetrags und der Steuerklasse bei Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung auch eine im Stiftungsgeschäft als Begünstigte erfasste, aber noch nicht lebende Enkelgeneration zu berücksichtigen?Wer ist ?entferntest Berechtigter? i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG und wie wird er ermittelt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 32/17
Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8, ErbStG § 15 Abs 2 S 1, ErbStG § 16 Abs 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 19.02.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger