19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 · X R 12/17
Geschäftsveräußerung, Kaufpreisraten, Aufteilung, Zinsanteil, Abgeltungsteuer, Wahlrecht, Rente, Nachträgliche Betriebseinnahme, Kapitaleinkünfte
Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr
Kommt eine Aufteilung der Kaufpreisraten in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil (unter Anwendung des § 32d EStG) in Betracht, wenn der Kläger das als Billigkeitsregelung ausgestaltete Wahlrecht, eine Kaufpreiszahlung aus der Geschäftsveräu ßerung einer KG abweichend vom Normalfall nicht sofort zu versteuern, sondern die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen i.S. von § 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG zu behandeln, wählt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 12/17
Normen: EStG § 15 Abs 1, EStG § 24 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 20, EStG § 32d Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 05.11.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger