22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10b Abs 1 · X R 6/17
Spende, Unentgeltlichkeit, Freiwilligkeit, Wirtschaftliche Belastung, Schenkung, Zusammenveranlagung
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr
Fehlen den Leistungen der Klägerin an gemeinnützige Einrichtungen die Merkmale der Unentgeltlichkeit, der Freiwilligkeit sowie der wirtschaftlichen Belastung mit der Folge, dass der Spendenabzug i.S. des § 10b EStG versagt werden kann, wenn sie die Beträge zuvor im Rahmen einer Schenkung mit der Auflage, einen bestimmten Betrag an diese Einrichtungen zu spenden, von ihrem mit ihr zusammenveranlagten Ehemann erhalten hat und diese Zahlungen bei der Festsetzung der Schenkungsteuer als die Bemessungsgrundlage mindernd berücksichtigt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 6/17
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 26.01.2017 9 K 2395/15 E EFG 2017, 460
Normen: EStG § 10b Abs 1, EStG § 10b Abs 4 S 1, EStDV § 50 Abs 1, EStG § 26 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2019, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger