23.07.2018 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst b · V R 25/17
Ort der sonstigen Leistung, Einheitliche Leistung, Unternehmer
Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr
Ist der Organisator einer privaten Feier mit zeitlich begrenztem Auftritt eines Künstlers ein Veranstalter und ist dann die 'Zurverfügungstellung des Künstlers' als eine für die Leistung des Veranstalters unerlässliche Tätigkeit anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 25/17
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 7.7.2016 5 K 2111/12 U
Normen: UStG § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst b, UStG § 3 Abs 9, UStG § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 01.03.2018, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung