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  • 23.07.2018 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst b · V R 25/17

    Ort der sonstigen Leistung, Einheitliche Leistung, Unternehmer

    Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr

    Ist der Organisator einer privaten Feier mit zeitlich begrenztem Auftritt eines Künstlers ein Veranstalter und ist dann die 'Zurverfügungstellung des Künstlers' als eine für die Leistung des Veranstalters unerlässliche Tätigkeit anzusehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 25/17

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 7.7.2016 5 K 2111/12 U

    Normen: UStG § 3a Abs 2 Nr 3 Buchst b, UStG § 3 Abs 9, UStG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.03.2018, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung