16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VIII R 62/05
GmbH-Anteil, Gutachten, Werbungskosten, Anschaffungsnebenkosten
Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Liegt die Veranlassung von durch den Erwerb von GmbH - Anteilen entstandenen Aufwendungen u.a. für ein Gutachten (Unternehmensanalyse/-bewertung), das die finanzierende Bank zur Bedingung einer abschließenden Finanzierungsentscheidung gemacht hat, in der Finanzierung des Kaufpreises, so dass Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften anzunehmen sind oder stehen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung der Anteile - hat also das Gutachten die Kaufabsicht des Käufers beeinflusst - und stellen damit Anschaffungsnebenkosten dar ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 62/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 25.8.2005 1 K 5536/02 EFG 2006, 654
Normen: EStG § 9, HGB § 255
Erledigt durch: Urteil vom 27.03.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger