21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · KStG § 1 Abs 1 Nr 6 · I R 24/17
Betrieb gewerblicher Art, Trägerunternehmen, Darlehen, Zinsen, Verdeckte Gewinnausschüttung
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2017, 11:45 Uhr
Führen Zinsen für ein von der Trägerkörperschaft an den Betrieb gewerblicher Art gewährtes "internes" Darlehen im Betrieb gewerblicher Art zu einer verdeckten Gewinnausschüttung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 24/17
Normen: KStG § 1 Abs 1 Nr 6, KStG § 8 Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung