22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 S 1 · VIII R 4/17
Offenbare Unrichtigkeit, Sachaufklärungspflicht
Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr
Scheidet die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit aus, wenn Steuerfälle im Rahmen des Risikomanagement-Systems ohne genaue personelle Überprüfung maschinell verarbeitet werden, obwohl sich die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung durch das Zusammenspiel verschiedener Prüfhinweise dem Sachbearbeiter aufdrängen musste?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 4/17
Normen: AO § 129 S 1, AO § 88
Erledigt durch: Urteil vom 14.01.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger