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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 36/05

    Zinsen, Rentennachzahlung, Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen ausbezahlten Zinsen nach § 44 Abs.1 Sozialgesetzbuch I als Entgelt für eine Kapitalüberlassung zu qualifizieren und damit gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern oder liegt vielmehr ein pauschaler Nachteilsausgleich vor, der keiner Besteuerung unterliegt ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 36/05

    Vorinstanz: Finanzgericht München 9.5.2005 1 K 3684/03 EFG 2005, 1610

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, SGB § 44 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger