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  • 22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8a Abs 2 · I R 11/17

    Zinsschranke, Gesellschaftsanteil

    Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2017, 15:00 Uhr

    Ist eine Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als schädlicher Rückgriff i.S. des § 8a Abs. 2 KStG anzusehen, da es die Vorschrift (nur) zur Voraussetzung macht, dass der Dritte auf einen wesentlich beteiligten Anteilseigner "zurückgreifen kann", und dies bei einer Verpfändung von Gesellschaftsanteilen der Fall ist, da der Pfandgläubiger das Recht hat, sich aus dem Pfande zu befriedigen, was der Verpfänder dulden muss (§§ 1204, 1273 BGB)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 11/17

    Normen: KStG § 8a Abs 2, EStG § 4h, BGB § 1204, BGB § 1273

    Erledigt durch: Urteil vom 04.09.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger