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  • 22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · I R 85/16

    Erlass, Säumniszuschlag, Sachliche Unbilligkeit, Aussetzung der Vollziehung

    Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2017, 18:15 Uhr

    1. Sind Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat?
    2. Setzt ein Erlass von Säumniszuschlägen voraus, dass der Steuerpflichtige auch einen Antrag beim Finanzgericht gestellt hat oder reicht eine erfolglose Antragstellung beim Finanzamt aus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 85/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 24.11.2016 10 K 3370/14

    Normen: AO § 227, AO § 240 Abs 1, AO § 361 Abs 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 36/16

    Rechtsmittelführer: Verwaltung