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  • 19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 30 Abs 1 · II R 7/17

    Schenkungsteuer, Zinslauf, Hinterziehungszinsen

    Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2017, 10:15 Uhr

    Zinslauf für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer:Ab welchem Zeitpunkt beginnt der Zinslauf für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO, wenn weder eine Anzeige nach § 30 ErbStG noch eine Schenkungsteuererklärung abgegeben wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 7/17

    Normen: ErbStG § 30 Abs 1, AO § 235 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.08.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger