21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · VIII R 75/04
Wesentliche Beteiligung, Veräußerungskosten, Kurssicherungsaufwendungen, Veräußerungsgewinn
Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind Verluste aus Devisentermingeschäften, die zur Werterhaltung eines Kaufpreises (aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft), der von einer Währung in eine andere transferiert werden soll, als Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 75/04
Vorinstanz: Finanzgericht München 21.9.2004 12 K 703/02 EFG 2005, 202
Normen: EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 73/04
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger