20.04.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 53/16
Landwirtschaft, Betriebsverpachtung, Grundstück, Veräußerung, Betriebsvermögen
Letzte Änderung: 20. April 2020, 18:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr
Gehören bei einem im Wege vorweggenommener Erbfolge erhaltenen, bereits vom Übergeber parzellenweise verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb Grundstücke, die der Erwerber nach der Übertragung hinzuerworben und zunächst ebenfalls zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet hat, zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs und gehört deshalb ein bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke erzielter Gewinn zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 53/16
Normen: EStG § 13, EStG § 4 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung