20.08.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · IX R 35/16
Veräußerungserlös, Veräußerung, Gewinnausschüttung, Dividende, Zurechnung
Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr
Gehört zum Veräußerungserlös nach § 17 EStG auch eine im Folgejahr empfangene Gewinnausschüttung (Dividende), die auf eine im notariellen Veräußerungsvertrag von 2007 enthaltene Vereinbarung zurückzuführen ist, dass die Hälfte der bis einschließlich 31. Dezember 2007 erzielten Gewinne (= in 2007 erwirtschaftete Gewinne und Gewinnvorträge) dem Veräußerer zustehen, soweit sie nicht bereits ausgeschüttet wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 35/16
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.9.2016 14 K 3263/13 EFG 2016, 1949
Normen: EStG § 17 Abs 2, EStG § 20 Abs 2a, AO § 39
Erledigt durch: Urteil vom 13.03.2018, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung