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  • 22.07.2019 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 · VI R 36/16

    Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Hafen, Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Arbeitgeber

    Letzte Änderung: 22. Juli 2019, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr

    Ist bei einem Gesamthafenarbeiter, der nach arbeitstäglicher Zuteilung durch den Gesamthafenbetrieb (Arbeitgeber?) in dem Hafengebiet des jeweils zugeteilten Hafeneinzelbetriebs im Bereich der Logistik tätig ist, das Hafengebiet als Ganzes ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet oder liegen ständig wechselnde Tätigkeitsstätten vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 36/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 30.08.2016 2 K 218/15 EFG 2016, 1937

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 11.04.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger