20.05.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 48/16
Mitunternehmer, Anteilsveräußerung, Optionsrecht, Verzicht, Sonderbetriebsvermögen
Letzte Änderung: 20. Mai 2020, 17:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr
Handelt es sich bei dem Entgelt, das ein Kommanditist für den Verzicht auf das Recht, seine Kommanditbeteiligung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis zu verkaufen (Put-Option), von dem Verpflichteten erhält, um eine Sonderbetriebseinnahme, die den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft erhöht, oder unterliegt die Put-Option als Bestandteil des Privatvermögens nur unter den Voraussetzungen des § 23 EStG der Besteuerung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 48/16
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 23 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger