Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.03.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 43/16

    Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Gold, Umlaufvermögen, Negativer Progressionsvorbehalt, Ausland

    Letzte Änderung: 19. März 2020, 13:45 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr

    Hat die nach englischem Recht gegründete und in England ansässige Tochtergesellschaft der Klägerin, einer inländischen GbR, mit dem ausschließlich mit Banken betriebenen, in erheblichem Umfang fremdfinanzierten Handel mit physischen Goldbarren sowie darauf bezogenen Sicherungsgeschäften einen Gewerbebetrieb unterhalten, dessen Einkünfte bei den unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern der Klägerin dem Progressionsvorbehalt unterliegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 43/16

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 2, EStG § 4 Abs 3 S 4, EStG § 32b

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger