21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 63/03
Zufluss, Kapitaleinkünfte, Scheinrendite
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Steuerpflichtige Kapitalerträge, wenn ein Anlagebetrüger zunächst die Rückzahlung des Anlagekapitals und der zugesagten Rendite angekündigt, dann aber eine Neuanlage angeboten hat und die Anlegerin hierauf eingegangen ist: Kein Zufluss durch Novation, wenn die Wiederanlage objektiv auch im Interesse des Anlagebetrügers (zur Vermeidung der vorzeitigen Aufdeckung der Betrugsabsicht) lag und er die vermeintliche Rendite der Anlegerin auch nicht in den Büchern gutgeschrieben hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 63/03
Vorinstanz: Finanzgericht München 21.11.2002 11 K 3610/99
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 11 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung