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  • 15.12.2016 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 6212 UPos 2000 · C-556/16

    Mieder, Querelastizität, Längselastizität

    Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, 01:15 Uhr, Aufgenommen: 15. Dezember 2016, 08:32 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 11.05.2016, eingereicht am 03.11.2016, zu folgender Frage:
    Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur zu der Unterposition 6212 2000 dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose bereits dann die Elastizität "in Querrichtung ... begrenzt" ist, wenn die Querelastizität geringer ist als die Längselastizität bzw. dass bei einer Miederhose erst dann die Elastizität "in Querrichtung ... begrenzt" ist, wenn die Querelastizität deutlich geringer ist als die Längselastizität bzw. dass die Begrenzung der Querelastizität sich nicht durch einen Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität definiert, sondern eine absolute Begrenztheit der Querelastizität meint?


    Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 11.5.2016 (4 K 218/14)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-556/16

    Vorinstanz: FG Hamburg 11.5.16, 4 K 218/14

    Normen: KN Pos 6212 UPos 2000, KN Pos 6212 UPos 9000, KN Pos 6108 UPos 2200

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen