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  • 21.03.2017 · Erledigtes Verfahren · AO § 80 Abs 5 · II R 33/16

    Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen, Europäische Union, Dienstleistungsfreiheit

    Letzte Änderung: 21. März 2017, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2016, 14:00 Uhr

    Zurückweisung als Bevollmächtigter wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen:Welchen Umfang hat eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO in Abgrenzung zur Regelung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 StBerG?
    Stellt das Verbot der nicht nur vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistung ohne Domizil und Anwendung des Niederlassungsrechts eine Diskriminierung des EU-Dienstleistungsrechts und des Wettbewerbsrechts dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 33/16

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 4.8.2016 6 K 113/16

    Normen: AO § 80 Abs 5, StBerG § 3a Abs 1, AEUV Art 56, AEUV Art 49, EG Art 43, EG Art 49, StBerG § 7 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.01.2017, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger