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  • 19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 239 · VII R 20/06

    Erstattung, Erlass

    Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Erstattung nacherhobener Einfuhrabgaben (Einfuhr 1996) für Textilien aus Bangladesch (wegen Widerruf bzw. Ungültigerklärung von Ursprungszeugnissen).

    Darf hinsichtlich der Prüfung, ob offensichtliche Fahrlässigkeit des Antragstellers vorlag, nur auf den Zeitraum bis zur Einfuhr(abfertigung) abgestellt werden, oder dürfen danach (ggf. Jahre danach) erfolgte Handlungen bei der Würdigung berücksichtigt werden?

    Würdigung der Verhaltens als offensichlich fahrlässig aufgrund ungenügender Beweiserhebung und Umkehrung der Beweislast durch das FG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 20/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 14.4.2005 7 K 1398/04 EFG 2005, 379

    Normen: ZK Art 239, ZK Art 236

    Erledigt durch: Beschluss vom 08.11.2006, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger