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  • 21.03.2017 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 · V R 26/16

    Insolvenz, Vorsteuerberichtigung, Masseverbindlichkeit, Maßgebender Zeitpunkt

    Letzte Änderung: 21. März 2017, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2016, 10:30 Uhr

    1. Entstehen Steuermasseverbindlichkeiten (nach Vorsteuerberichtigung) gemäß § 55 InsO dadurch, dass der Insolvenzverwalter eines Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlungen auf mit Umsatzsteuer behaftete Verbindlichkeiten im Wege der Anfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO zur Masse zieht?
    2. Muss auch in Fällen der Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO die Abgrenzung zwischen den durch die Anfechtung entstandenen Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten dadurch vorgenommen werden, wann die streitgegenständlichen Steuerverbindlichkeiten vollständig entstanden sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 26/16

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 15.10.2015 1 K 1381/14

    Normen: InsO § 55, InsO § 129, UStG § 15a

    Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger