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  • 21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 · IX R 15/16

    Eigennutzung, Eltern, Veräußerung, Eigene Wohnzwecke, Unentgeltliche Überlassung

    Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr

    Erfüllung des Ausnahmetatbestands § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG?
    Zuzurechnende Eigennutzung bei den Eltern, wenn eine Eigentumswohnung der Tochter unentgeltlich überlassen wird, die aber weit vor Ende des Betrachtungszeitraums des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht mehr als berücksichtigungsfähiges Kind im Sinne von § 32 EStG gilt?
    Erstreckt sich das Merkmal der Ausschließlichkeit auch auf die zweite Alternative des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 15/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 4.4.2016 8 K 2166/14

    Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3, EStG § 32

    Erledigt durch: Beschluss vom 23.08.2016, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger