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  • 24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 30 · V R 20/16

    Auskunft, Steuergeheimnis, Anstalt des öffentlichen Rechts

    Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr

    1. Hat ein privates Unternehmen einen Auskunftsanspruch zur Umsatzbesteuerung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für die Vorbereitung einer Konkurrentenklage, wenn im Bereich der Abholung und des Transports von privaten Hausmüll zwischen einem privaten Unternehmen und einer AöR ein Wettbewerbsverhältnis, das zur Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit der AöR führen könnte, besteht?
    2. Fehlt ein Wettbewerbsverhältnis, wenn die AöR - im Gegensatz zum privaten Unternehmen - nicht zur Erfüllung einer fremden Entsorgungspflicht, sondern in Erfüllung der ihr kommunalrechtlich und abfallrechtlich in zulässiger Weise übertragenen originären Entsorgungspflicht handelt?
    3. Tritt die AöR insoweit an die Stelle der ursprünglich zuständigen Entsorgungsträger und könnte ihrerseits privatrechtlich organisierte Unternehmen mit der tatsächlichen Erfüllung der ihr nunmehr obliegenden Rechtspflicht durch Abholen und Transport des privaten Hausmülls beauftragen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 20/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 28.1.2016 1 K 2368/10 EFG 2016, 949

    Normen: AO § 30, AO § 89, FGO § 86, UStG § 12 Abs 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VII R 20/16

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger