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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 · IV R 25/16

    Landwirtschaft, Abfärbetheorie, Billigkeit, Feldinventar, Aktivierung, Strukturwandel

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr

    Hat eine Personengesellschaft, die vormals landwirtschaftliche Einkünfte bezogen und während dieser Zeit ihr Feldinventar nie aktiviert hatte, Anspruch darauf, auch nach einem Strukturwandel weiterhin von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen? Hat das Finanzamt sich dahingehend gebunden, indem es die Nichtaktivierung bis zur Feststellung des Strukturwandels im Rahmen einer Betriebsprüfung durch erklärungsgemäße Veranlagungen weiterhin akzeptiert hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 25/16

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 13.4.2016 1 K 5322/14

    Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStR R 14 Abs 2 S 3, EStR R 15 Abs 5 S 3, AO § 163

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 48/16

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger