23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 · IV R 25/16
Landwirtschaft, Abfärbetheorie, Billigkeit, Feldinventar, Aktivierung, Strukturwandel
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr
Hat eine Personengesellschaft, die vormals landwirtschaftliche Einkünfte bezogen und während dieser Zeit ihr Feldinventar nie aktiviert hatte, Anspruch darauf, auch nach einem Strukturwandel weiterhin von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen? Hat das Finanzamt sich dahingehend gebunden, indem es die Nichtaktivierung bis zur Feststellung des Strukturwandels im Rahmen einer Betriebsprüfung durch erklärungsgemäße Veranlagungen weiterhin akzeptiert hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 25/16
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 13.4.2016 1 K 5322/14
Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStR R 14 Abs 2 S 3, EStR R 15 Abs 5 S 3, AO § 163
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 48/16
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger