20.08.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 3 S 2 · IV R 16/16
Tonnagebesteuerung, Personengesellschaft, Hilfsgeschäft, Verlustausgleich
Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:15 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr
Umfasst das Ausgleichsverbot für vor Indienststellung des Handelsschiffs erwirtschaftete Verluste gemäß § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG bei einer zunächst als Vorratsgesellschaft gegründeten und zu dem Zweck, bei sich bietender günstiger Gelegenheit den Bau eines Schiffs in Auftrag geben oder ein Schiff erwerben zu können, vorgehaltenen Personengesellschaft auch allgemeine Verwaltungskosten, die in der Zeit vor der Bestellung des Schiffs angefallen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 16/16
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.2.2016 1 K 171/15 EFG 2016, 889
Normen: EStG § 5a Abs 3 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 07.06.2018, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger